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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER WERBEAGENTUR LIEBE DEINE WELT MARKETING GMBH, KÖLN

nachfolgend LDW genannt

1. Geltung der AGB

Für alle Aufträge an LDW gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

2. Präsentationen

Jede Verwendung der von LDW vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen etc.), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder überarbeiteter Form sowie für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen. Ein geleistetes Präsentationshonorar bedeutet nicht automatisch die Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

3. Kostenvoranschläge und Auftragserteilung

3.1 In der Regel wird dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit ein Kostenvoranschlag in schriftlicher Form unterbreitet, der durch den Auftraggeber freigegeben

wird.

3.2 LDW ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

3.3 LDW ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mitwirkt, im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

3.4 Aufträge an Werbeträger erteilt LDW im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.

4. Abwicklung von Aufträgen

4.1 LDW wird sämtliche Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Eine 100%ige Farbverbindlichkeit zum Druckergebnis bei Printprodukten ist technisch nicht möglich. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Mit der mündlichen oder schriftlichen Freigabe bzw. Weiterleitung der Daten an die Druckerei werden die Arbeiten vom Auftraggeber

akzeptiert, etwaige inhaltliche oder grafische Fehler gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.

4.2 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet nach Zustandekommen des Vertrags die besprochenen Materialien zur Erstellung der Kommunikationsmittel (Internet oder Druckmedien) vollständig und unverzüglich LDW zur Verfügung zu stellen. LDW behält sich vor, bei Verzögerungen Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen gemäß den erbrachten Leistungen zu stellen.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, für die Einhaltung geltender Gesetze zu sorgen, insbesondere des Strafrechts, des Datenschutzes, des Persönlichkeitsrechts, des Fernmelderechts und des Wettbewerbrechts.

4.5 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.

4.6 Von LDW übermittelte Besprechungsprotokolle und Kontaktberichte sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

4.7 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen usw.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

5. Lieferung und Lieferfristen

5.1 Die Lieferverpflichtung von LDW ist erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht wurden. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

5.3 Die von LDW zur Verfügung gestellten Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung, Konstruktion oder grafischer Gestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird.

 

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Versandkosten oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben, werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

6.2 Die von LDW dem Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.

6.3 Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sowie bei Werbemittelherstellung, ist LDW berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen.

6.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

 

7. Nutzungsrechte

7.1 LDW wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffenden, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt.

7.2 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, deren Nutzungsrechte. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung des beauftragten Dritten, dessen zusätzliche Kosten zu Lasten des Auftraggebers gehen.

 

8. Vertraulichkeit

LDW wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.

 

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Von LDW gelieferten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

9.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht LDW das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

9.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn LDW, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von LDW leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

9.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an LDW übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber LDW von allen Ersatzansprüchen frei.

9.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch LDW erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. LDW ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.

9.6 Der Auftraggeber stellt LDW von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl sie Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch LDW beim Auftraggeber hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet LDW für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für

erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter der Agentur die Kosten hierfür der Auftraggeber.

 

10. Gestaltungsfreiheit

10.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

10.2 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. LDW behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht

11.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für unseren Sitz zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.

11.2 Es gilt deutsches Recht.

 

Köln, April 2008

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